Funktionsplan final abgestimmt
Die bau- und planungsrechtliche Absicherung des Projektes Bergedorfer Tor erfolgt über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bergdorf 112. Für diesen Bebauungsplan ist aktuell der so genannte Funktionsplan mit dem Bezirksamt Bergedorf final abgestimmt worden. Im Funktionsplan werden die Auswirkungen der Nutzungen im Hinblick auf die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie ergänzender Rechtsnormen (Bauordnungsrecht, Straßenrecht, Wasser- und Umweltrecht, etc.) auf Umsetzbarkeit und Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen geprüft und dargestellt. Diese „Prüfungsphase“ hat der Bebauungsplan nun erfolgreich absolviert, womit ein weiterer relevanter Baustein zur Absicherung und Umsetzung des Projektes zielgerichtet gesetzt wurde.